Der Bundesrat hat kürzlich ein Gesetz zum Schutz von Whistleblowern einstimmig verabschiedet. Das beschlossene Maßnahmenpaket zielt darauf ab, Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, vor Entlassung und Schikanen zu schützen.

Zusätzlich dazu müssen Behörden und Unternehmen Anlaufstellen einrichten, um Meldungen über Betrug, Korruption sowie Verstöße gegen Tierschutz- und Umweltschutzbestimmungen entgegenzunehmen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Benjamin Strasser, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, betonte in der abschließenden Debatte, dass es hierbei nicht um Denunziantentum und Bagatellen gehe, sondern um die zügige Behebung ernsthafter Missstände. Ursprünglich hatte der Bundestag bereits kurz vor Weihnachten einen ersten Gesetzentwurf verabschiedet. Jedoch stoppte der Bundesrat damals das Vorhaben aufgrund von Befürchtungen der unionsregierten Länder, dass kleinere Unternehmen übermäßig belastet würden. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde daraufhin ein Kompromiss erarbeitet.

Überarbeiteter Gesetzentwurf

Führende CDU-Politiker betonten bei der Debatte im Bundestag, dass im Vermittlungsausschuss Elemente aus dem ursprünglichen Entwurf entfernt wurden, die für Unternehmen zusätzlichen Aufwand und Kosten bedeutet hätten, ohne den Hinweisgebern einen Mehrwert zu bieten. Der Kompromiss sieht vor, dass Whistleblower vorrangig interne Meldestellen kontaktieren müssen. Die Verpflichtung, einen anonymen Meldungskanal anzubieten, wurde gestrichen. Benjamin Strasser erklärte im Bundesrat, dass viele Unternehmen jedoch bereits die Möglichkeit geschaffen hätten, anonyme Hinweise entgegenzunehmen.

Endlich Umsetzung der EU-Richtlinie

Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund der Verzögerungen seitens Deutschlands wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.

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