- Whistleblowing: Essentieller Bestandteil der Compliance
- Internationale Richtlinien schreiben Hinweisgebersysteme vor
- Aufbau und Einführung von Hinweisgebersystemen
- Welche verschiedenen Hinweisgeber-Modelle es gibt
- Schutz und rechtliche Stellung der Hinweisgeber
- Kulturveränderung und Prävention durch Whistleblowing Demo anfordern
7 Kurskapitel
Every course module you find here can be used as a short learning unit – also called Learning Nugget. Do you have any questions about the course content? – We would be glad to help you.
Aus dem Kurs
Unternehmen können das Thema Whistleblowing nicht länger ignorieren
Sonnenschein, blauer Himmel. Pit (5) und Finn (4) spielen vergnügt im Sandkasten. Plötzlich nimmt der ältere Junge seinem Gegenüber die Schaufel weg. Finn bricht in Tränen aus, läuft zu Pits Mutter – und die schimpft mit dem kleinen Schaufel-Räuber. Dann bekommt Finn sein Spielgerät zurück. Der vier Jahre alte Whistleblower hat sein Ziel erreicht.
Whistleblowing ist im Grunde ein Kinderspiel. Doch es lässt sich direkt auf die Compliance von Unternehmen übertragen. Es gibt nur einen gravierenden Unterschied zu dem eben geschilderten Beispiel: Wenn ein Whistleblower auf Missstände in einem Unternehmen hinweist, steht deutlich mehr auf dem Spiel als nur eine Plastikschaufel.
Whistleblowing: Mit der sprichwörtlichen Trillerpfeife auf Missstände hinweisen
Doch was ist ein Whistleblower überhaupt, und warum heißt er so? Im Wortsinn handelt es sich dabei um einen Menschen, der mit einer sprichwörtlichen Trillerpfeife auf einen Missstand hinweist (engl. to blow the whistle).
Die bekanntesten Whistleblowing-Ereignisse der jüngeren Vergangenheit sind verknüpft mit den Namen Julian Assange und Edward Snowden. Julian Assange, 1971 in Australien geboren, ist der Gründer von Wikileaks. Auf der im Jahr 2006 gestarteten Enthüllungsplattform werden immer wieder geheime Dokumente der Allgemeinheit zugänglich gemacht. So konnten bereits mutmaßliche Kriegsverbrechen und Fälle von Korruption aufgedeckt werden. Edward Snowden, Jahrgang 1983, ist ein Ex-Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienst CIA. Als Whistleblower hat er im Jahr 2013 Dokumente veröffentlicht, die das Ausmaß der weltweiten Spionagepraktiken von Geheimdiensten erkennen ließen.
Ein Blick auf die Definition des Begriffs Whistleblower
Blicken wir nun aber auf eine weitere Whistleblower-Definition, die auch im E-Learning von Security Island zum Thema Whistleblowing auftaucht, dann ergibt sich ein präzises Bild: „Ein Whistleblower ist eine Person, die Aktivitäten oder Handlungen aufdeckt, die auf einen Missstand wie illegales, unmoralisches oder gefährliches Handeln in einem Unternehmen hinweist und versucht, diesen zu beseitigen“.
So wie in folgendem Whistleblowing-Beispiel. Thomas Müller, Angestellter eines großen Chemiekonzerns, hat erfahren, dass seine Kollegen gefährliche Giftstoffe ungefiltert in einen Fluss leiten. Mit diesem Wissen wendet er sich an seinen Vorgesetzten – doch der Mann will Müllers Hinweise auf Missstände nicht hören. Fürchtet er nachteilige Auswirkungen auf seine eigene Karriere? Der besorgte Angestellte ist ratlos. Also wendet er sich an die zuständigen Behörden. Wochen vergehen, nichts geschieht. Müller sieht nur noch einen Ausweg: Weil ein großes öffentliches Interesse an dem Fall bestehen dürfte, wendet er sich an die Medien. Dort schlägt die Nachricht ein wie eine Bombe. Landauf, landab wird über den Konzern berichtet. Der Imageschaden für das Unternehmen ist gewaltig, der Aktienkurs ist auf Talfahrt. Der Whistleblower Thomas Müller fragt sich, wie lange es nun wohl dauert, bis er sich einen neuen Job suchen muss. Und wird er überhaupt noch eine Anstellung bekommen, wenn potenzielle Arbeitgeber herausfinden, was er getan hat?
Whistleblowing-System zur Aufarbeitung von Vorfällen
Hätte das hier beschriebene Chemie-Unternehmen über ein funktionierendes Whistleblowing-System für Hinweisgeber verfügt, wäre allen Beteiligten viel Ärger erspart geblieben: Durch die interne Aufarbeitung des Vorfalls hätte der Schaden deutlich begrenzt werden können. Auch die Gerichte begrüßen es, wenn Unternehmen intern Missstände aufklären und gegebenenfalls selbst zur Anzeige bringen. Dennoch tun sich Unternehmen oft schwer mit solchen Verfahren.
Auch der Whistleblower hat einen schweren Stand. Er mag zwar aus rechtschaffenen Beweggründen handeln, muss aber trotzdem befürchten, als Verräter beschimpft zu werden, selbst vor Gericht zu landen oder seine Arbeit zu verlieren. Daher ist es für ihn enorm wichtig, anonym bleiben zu können.
Europäische Union schützt Whistleblower mit Richtlinie
Um die Situation von Whistleblowern zu verbessern, ist die Politik aktiv geworden. So will beispielsweise die EU Whistleblower mit einheitlichen Standards besser schützen. Aus diesem Grund ist im Dezember 2019 die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten. Dabei handelt es sich, man muss es betonen, nicht um ein EU-Whistleblowing-Gesetz, denn eine EU-Richtlinie muss – anders als eine Verordnung, die sofort in allen Mitgliedsstaaten gilt – von den nationalen Parlamenten innerhalb einer gesetzten Frist zunächst in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Mitgliedsstaaten bekamen zwei Jahre Zeit, die in der Whistleblowing-Richtlinie enthaltenen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 17. Dezember 2021 sollen sich Whistleblower somit auf sichere Kanäle zur Informationsweitergabe verlassen können – sowohl gegenüber den Behörden als auch innerhalb von Unternehmen.
Whistleblowing: Hinweisgeberschutzgesetz sorgt für Handlungsbedarf
In Deutschland hat das geplante Gesetz zum Schutz von Whistleblowern den Namen Hinweisgeberschutzgesetz. Spätestens seit das Justizministerium einen entsprechenden Entwurf vorgelegt hat, besteht Handlungsbedarf bei Unternehmen. Sie werden künftig verpflichtet, Whistleblowing-Systeme einzurichten. Damit dies gelingt, müssen die Verantwortlichen das Thema frühzeitig im Blick haben. Eine Möglichkeit, sie dafür zu sensibilisieren, ist das E-Learning „Whistleblowing“ von Security Island.
Die Compliance-Erfahrung zeigt, Hinweisgebersysteme haben positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur. Sie sind nicht nur ein wesentliches Mittel zum frühen Erkennen von Missständen, sie helfen auch, Kontrollen zu verbessern und unerwünschtes Verhalten sowie Vertuschungsversuche zu verhindern.
Interne und externe Hinweisgebersysteme für Whistleblower im Einsatz
Hinweisgebersysteme können sowohl intern als auch extern organisiert sein. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, Whistleblowing-Meldungen digital oder persönlich abzugeben. Bei einem internen System wird ein Angestellter eines Unternehmens als Kontaktperson für Whistleblower ernannt. Möglicherweise bringen ihm jedoch mögliche Hinweisgeber weniger Vertrauen entgegen, da sie den Verlust ihrer Anonymität fürchten. Die Alternative ist ein externes Hinweisgebersystem. Hier kommt eine unabhängige Ombudsperson ins Spiel, beispielsweise ein Rechtsanwalt, der den Whistleblower und seine Interessen besser schützen kann.
Mit E-Learning sein Wissen zum Thema Whistleblowing vertiefen
Es zeigt sich: Whistleblowing ist ein komplexes Themenfeld. Mit der Vorbereitung und dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetz kann das Thema jedoch nicht länger ignoriert werden. Die Bedeutung des Whistleblowings als essentieller Bestandteil der Compliance wird weiter zunehmen. Mit dem E-Learning „Whistleblowing“ von Security Island schaffen Unternehmen bei ihren Mitarbeitern ein Bewusstsein für dieses wichtige Thema – und bereiten sie auf künftige Herausforderungen vor.
Häufig gestellte Fragen
In diesem Modul erhalten Sie einen effizienten Überblick, warum Hinweisgebersysteme eine so wichtige Rolle in der Compliance spielen, und wie man Whistleblowing effizient implementieren kann:
- Internationale Richtlinien schreiben Whistleblowing vor
- Aufbau und Einführung eines Hinweisgebersystems
- Welche Hinweisgeber-Modelle gibt es?
- Prozesse des Whistleblowing
- Durch welchen Kanal Hinweisgeber Meldungen abgeben können
- Intern, extern, E-Mail, Hotline, Ombudsmann
- Internes oder externes Hinweisgebersystem
- Erläuterung zur Nutzung des Systems
- Information aller Mitarbeiter über die Nutzungsmöglichkeiten des Hinweisgebersystems
- Schutz der Anonymität des Hinweisgebers
- Schutz der Anonymität bei Untersuchungen von Behörden
Es gelingt Unternehmen heutzutage nicht mehr, die Berichterstattung über Verstöße zu verhindern, es sei denn, man kanalisiert diese Berichte intern. Stattdessen wurden in vielen Unternehmen Whistleblower diffamiert und unter Druck gesetzt. Die Arbeitgeber haben versucht, die Missstände zu vertuschen. Ohne Hinweisgeber-Kanäle ist immer der gleiche Weg vorgezeichnet: Früher oder später kommen die Missstände an das Tageslicht und der Reputationsverlust lässt sich nicht mehr aufhalten. Unternehmen sind daher gut beraten, Missstände durch gute Compliance erst gar nicht aufkommen zu lassen. Der fehlende Wille zur Aufklärung oder Vertuschungsabsichten vergrößert die Haftungsproblematik.
Der Gedanke an Hinweisgeber hat es in Deutschland traditionell schwer. Mit einer unrühmlichen Geschichte voll von Denunziantentum und einer stark veralteten Sichtweise, was die Treuepflicht zum Unternehmen darstellt, kann man Hinweisgebersysteme als modernes Instrument der Prävention und Transparenz eher nur schwer verstehen. In anderen Ländern ist dagegen schon lange akzeptiert, dass die so genannten Whistleblower eine sehr wichtige Rolle zur Aufklärung und Verhinderung von Verstößen gegen die Compliance spielen. In vielen Ländern sind Hinweisgebersysteme als Teil der Compliance daher gesetzlich vorgeschrieben und Hinweisgeber werden besonders geschützt. Diese Gesetzeslage wird auch in Deutschland jetzt Einzug halten.
Viele Vorgesetzte haben Angst vor der Aufklärung von Verstößen, weisen Sie doch durch die Offenlegung auf eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht oder sogar auf eine Beteiligung hin. Dies zieht sich bis in die Spitze von Unternehmen, Institutionen und Behörden hin. Oft wird hierbei auf die Treuepflicht von Angestellten gegenüber dem Unternehmen hingewiesen. Im modernen Rechtsverständnis hat sich jedoch die Einsicht durchgesetzt, dass genau diese Treuepflicht der Grund sein muss, Verstöße zu melden, denn so wird das Unternehmen geschützt. Whistleblowing ist daher auch die einzige Chance für Unternehmen, zur Aufklärung von Vorfällen selbst beitragen zu können.