Auch heute leiden noch Millionen von Menschen unter dem Joch moderner Sklaverei, weil Mindeststandards insbesondere zur Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit nicht berücksichtigt werden. Das neue Lieferkettengesetz, welches offiziell "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten" heißt und auch Sorgfaltspflichtengesetz genannt wird, will diesen Missstand aktiv bekämpfen und ist künftig ein fester Bestandteil der Compliance-Vorschriften für Unternehmen. 

Es gilt ab 2023 – zunächst für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitenden im Inland, ab 2024 schließlich auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder oder gar der Ausschluss aus der öffentlichen Beschaffung. Die Einhaltung des Gesetzes wird dabei vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, überprüft. Doch was genau ist der Inhalt des neuen Gesetzes? Wer muss sich daran halten? Und für wen ist eine Schulung besonders wichtig?


Warnsignale kennen und um die eigene Verantwortung wissen

Das Lieferkettengesetz ist das erste Gesetz seiner Art. Zum ersten Mal wird die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten gesetzlich geregelt. Es enthält dabei einen abschließenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen und verpflichtet Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, einen Verwaltungssitz, einen satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, konkreten Sorgfaltspflichten nachzukommen. Zu diesen zählt insbesondere die Einrichtung eines Risikomanagements, um Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren und aktiv zu vermeiden. Auch müssen geeignete Präventions-, Melde- und Berichtsverfahren etabliert werden.

Doch trotz des höheren Auftrags, welchen das neue Gesetz verfolgt, reißt die Kritik nicht ab. Denn vor allem in der Umsetzung sehen viele ein Problem. Gemäß einer aktuellen Umfrage fürchten über die Hälfte der Befragten, dass das neue Gesetz die Logistik weiter verkompliziert und zu einem höheren Bürokratieaufwand führt. Kritiker sehen im neuen Lieferkettengesetz ein Bürokratie-Monster, das Unternehmen künftig im Zaum halten müssen. Hier gilt es für Unternehmen Wege zu finden, den neuen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und gleichzeitig die Effizienz der Geschäftsprozesse sicherzustellen.


Mit zielgruppenorientierten Schulungen Klarheit beim Lieferkettengesetz schaffen

Umso wichtiger ist es, dass Mitarbeitende und Führungskräfte umfassend zu den neuen gesetzlichen Vorgaben geschult werden, damit sie über solides Hintergrundwissen verfügen und ihre eigene Verantwortung bei der Umsetzung des Gesetzes kennen. Das gilt insbesondere für Unternehmen mit globalen Lieferketten, insbesondere aus der Textil- und Lebensmittelindustrie. Geschult werden sollten vor allem Mitarbeitende in der Logistik, aber auch im Einkauf, der Compliance und allen anderen Abteilungen, welche direkt oder indirekt mit dem Management der Lieferkette eines Unternehmens zu tun haben. Sie müssen sich der Risiken entlang der Lieferkette und möglicher Red-Flags bewusst sein, Berichts- und Meldewege kennen und die Bedeutung des Lieferkettengesetzes für die Corporate Social Responsibility (CSR) des Unternehmens verstehen. Nur dann kann das Lieferkettengesetz einen nachhaltigen Beitrag leisten, um nicht nur die Situation der Menschenrechte zu verbessern, sondern auch die Compliance des Unternehmens langfristig zu stärken.


Quellen

https://www.channelpartner.de/a/ein-jahr-lieferkettengesetz,3340949

https://www.channelpartner.de/i/detail/artikel/3340949/1/3343452/EL_mediaN1000C/

https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Gesetz-ueber-die-unternehmerischen-Sorgfaltspflichten-in-Lieferketten/gesetz-ueber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten.html

https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz