Nachhaltigkeit und Umweltschutz spielen in unserer Gesellschaft eine stetig wachsende Rolle – das gilt auch in der Finanzwirtschaft. Mit der am 10. März 2021 in Kraft getretenen Transparenzverordnung (TVO) ist die EU einen weiteren, wichtigen Schritt gegangen, um den Markt zukunftsgerecht zu gestalten. Die Transparenzverordnung hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage zu unterstützen. Diese Nachhaltigkeitsziele erstrecken sich dabei auf sämtliche Nachhaltigkeitsfaktoren wie Umwelt- und Sozialverträglichkeit, aber auch die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Sie gilt dabei für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater und stellt verbindliche Anforderungen. Doch was bedeutet dies für betroffene Unternehmen? Und wie lässt sich die Einhaltung der neuen Vorschriften unternehmensweit sicherstellen?

Unternehmens- und Nachhaltigkeitsstrategie: Offenlegungspflichten im Fokus

Im Kern regelt die Transparenzverordnung die Offenlegungspflichten von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren in ihren Strategien, Prozessen und Produkten. Unternehmen sollten hierzu insbesondere Folgendes berücksichtigen:

  • Überprüfen Sie Ihre Unternehmensstrategie auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Informieren Sie auf Ihrer Homepage über die Einhaltung der Transparenzverordnung und Ihre eigene Nachhaltigkeitsstrategie. Das gilt auch, wenn Sie keine eigene Strategie verfolgen. Erläutern Sie in diesem Falle, aus welchen Gründen Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigt werden.
  • Informieren Sie Ihre Kunden, inwiefern Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik Ihres Unternehmens Berücksichtigung finden.
  • Aktualisieren Sie die offengelegten Informationen regelmäßig. Stellen Sie zudem sicher, dass sämtliche Marketingkonzepte und -inhalte mit den gegebenen Informationen zur Nachhaltigkeit übereinstimmen und passen Sie diese gegebenenfalls an.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden zielgruppenorientiert und regelmäßig über die Anforderungen der EU-Transparenzverordnung und ihre praktische Relevanz.

Professionelle Schulung der EU-Transparenzverordnung

Um sicherzustellen, dass die Vorgaben der EU-Transparenzverordnung unternehmensweit und einheitlich umgesetzt werden, spielen umfassende Schulungsmaßnahmen eine entscheidende Rolle. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Informations- und Offenlegungspflichten der Transparenzverordnung erfüllt sind und keine Widersprüche in den kommunizierten Inhalten entstehen. In Zeiten von anhaltendem Homeoffice geraten konventionelle Schulungskonzepte hier jedoch schnell an ihre Grenzen. Zudem hat es sich bewährt, aktuelle Best-Practice auch bei der inhaltlichen Schulungsgestaltung zu berücksichtigen. Ein modulares E-Learning ermöglicht es, auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmenden einzugehen und Inhalte multimedial darzustellen. In Kombination mit professionellen Trainingsmethoden wie Story-Telling oder Gamification lassen sich so selbst komplexe Themen wie die EU-Transparenzverordnung anschaulich und leicht verständlich darstellen. Security-Island hat ein solches E-Learning zur Transparenzverordnung entwickelt, welches nicht nur flexibel einsetzbar ist, sondern auch mehrsprachig zur Verfügung gestellt werden kann.